Die befristeten Renten werden zunächst längstens für drei Jahre gewährt. Auch eine kürzere Befristung ist möglich. Läuft die Frist ab, können Sie einen Antrag.
Das Wohngeld bekommt man als Zuschuss zur Miete. Eigentümer*innen einer Wohnung oder eines Hauses können das Wohngeld als Zuschuss zu den monatlichen Kosten.