Abschreibung von denkmalgeschützten immobilien
Der interessanteste Aspekt von Denkmalimmobilien für Vermieter ist die Denkmal AfA, die zu sehr attraktiven Steuervorteilen führen kann. Denkmal AfA ist für dich vielleicht auf den ersten Blick nicht verständlich und du möchtest wahrscheinlich wie viele andere den zu erwartenden Steuervorteil für dich direkt berechnen lassen. In diesem Ratgeber erkläre ich dir ausführlich, was es mit der Denkmal AfA auf sich hat und welchen Punkten besondere Beachtung geschenkt werden muss. Mit meinem Rechner kannst du deinen persönlichen Steuervorteil zudem direkt selbst berechnen und erfährst alles über die Absetzung für Abnutzung. Viele Gebäude in Deutschland stehen unter Denkmalschutz und die Instandhaltung und Sanierung dieser Gebäude ist aufwändig und oft auch teuer. Dadurch entsteht eine Win-Win-Situation bei denkmalgeschützten Gebäuden , denn der Staat muss nicht für die Sanierung der Denkmalimmobilie aufkommen und der Investor hat die Möglichkeit sein Geld anzulegen, um auf eine legale Art und Weise eine Menge Steuern zu sparen. Doch was genau ist die Denkmal AfA und wie wird diese berechnet?
Abschreibung von Denkmalgeschützten Immobilien: Regeln und Vorteile
Bei den Regelungen der Steuer ist zwischen Selbstnutzern und Kapitalanlegern zu unterscheiden. Als Kapitalanleger kann man die attraktiveren Steuervorteile nutzen. Nach 12 Jahren sind damit die gesamten Wiederherstellungsaufwendungen für das Denkmal steuerlich abgeschrieben. Das betrifft alle Vorhaben, die nach dem Jedoch ist genau definiert, welche der Kosten abgesetzt werden dürfen. Sie müssen eindeutig dem Erhalt des Baudenkmals dienen. Dazu zählen Dach- und Fassadensanierungen oder der Einbau neuer Holzdecken, aber auch die Erneuerung von Bädern. Ein Sonderfall sind die Aufwendungen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung einer denkmalgeschützten Immobilie anfallen. An einem Beispiel soll die steuerliche Absetzbarkeit von Restaurierungs- und Wiederherstellungskosten verdeutlicht werden: Ein Investor erwarb eine alte Fabrik im Hamburger Stadtteil Bahrenfeld. Er möchte dort ein edles Loft mit 4 Zimmern einrichten und vermieten. Der Gesamtkaufpreis betrug Die Sanierungskosten betragen Das Gebäude wurde vor errichtet.
| Steuerliche Aspekte bei Denkmalschutzobjekten | Der interessanteste Aspekt von Denkmalimmobilien für Vermieter ist die Denkmal AfA, die zu sehr attraktiven Steuervorteilen führen kann. Denkmal AfA ist für dich vielleicht auf den ersten Blick nicht verständlich und du möchtest wahrscheinlich wie viele andere den zu erwartenden Steuervorteil für dich direkt berechnen lassen. |
| Denkmalpflege und Finanzierung: Abschreibungsmöglichkeiten | Die Denkmalabschreibung ist ein attraktives steuerliches Instrument, über das Investoren zum Teil erhebliche Steuervorteile nutzen können. In Deutschland wird der Erhalt historischer Gebäude und architektonischer Schätze gefördert, indem private Investoren durch die Denkmalabschreibung ermutigt werden, in die Sanierung und Restaurierung von Denkmalimmobilien zu investieren. |
| Denkmalimmobilien: Optimale Nutzung der Abschreibung | Denkmalschutzimmobilien können eine lohnende Kapitalanlage darstellen. Nicht nur, dass der Gesellschaft ein schützenswertes Bauwerk erhalten bleibt, durch Steuersparmöglichkeiten erhöht sich die Rendite für Anleger, die die Immobilie vermieten. |
Steuerliche Aspekte bei Denkmalschutzobjekten
Zunächst einmal muss es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude handeln. Die Denkmalbehörde legt fest, welche Gebäude als Baudenkmal geführt werden. Von der Behörde können solche Bescheinigungen auch auf Antrag ausgestellt werden. Dort darf kein Hinweis vorhanden sein, dass die Finanzbehörde die steuerrechtliche Behandlung des Objekts selbst prüfen muss. Wenn diese Eintragung vorhanden ist, ist die Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde für das Finanzamt nicht bindend. Bei Investitionen erfolgt dann eine Einzelprüfung durch das Finanzamt und eine solche Prüfung kann auch negativ ausfallen. Dann sind die entstandenen Sanierungskosten nicht steuerlich abzugsfähig. Eine weitere Grundvoraussetzung ist, dass das Gebäude bereits komplett erworben ist. Erst dann darf mit den Sanierungsarbeiten begonnen werden. Weiterhin ist es entscheidend, welche Kosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dabei muss es sich um Kosten handeln, die im Zuge der Investition in eine denkmalgeschützte Immobilie entstanden sind. Primär gilt das also für die Sanierung oder Renovierung.
Denkmalpflege und Finanzierung: Abschreibungsmöglichkeiten
Dies erklärt sich dadurch, dass die Modernisierungskosten über acht Jahre hinweg mit neun Prozent und über die folgenden vier Jahre mit sieben Prozent von der Steuer abgesetzt werden können. Selbstnutzer profitieren ebenfalls von der attraktiven Abschreibung, indem sie die Modernisierungskosten über zehn Jahre hinweg mit jeweils neun Prozent von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen können. Die Bausubstanz selbst ist nicht abschreibungsfähig. Eine Abschreibung auf den Kaufpreis ist nur möglich, wenn die Denkmalimmobilie vermietet wird. Dabei gelten folgende Regeln: Gebäude, die vor errichtet wurden, können über 40 Jahre hinweg mit 2,5 Prozent jährlich abgeschrieben werden, während jüngere Immobilien über 50 Jahre hinweg mit zwei Prozent abgeschrieben werden können. Mehr Infos zur Abschreibung von vermieteten und selbstgenutzten Denkmalimmobilen. Die Denkmalabschreibung bietet Investoren eine einzigartige Möglichkeit, in den Erhalt und die Restaurierung historischer Gebäude zu investieren und gleichzeitig erhebliche steuerliche Vorteile durch die Abschreibung zu erzielen.