Abgabe der grundsteuererklärung über die grünen papierformulare


Die Grundsteuer wurde reformiert. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Berechnungsgrundlagen, die Einheitswerte, als verfassungswidrig eingestuft. Bemängelt wurde vor allem, dass die Werte veraltet sind und deshalb die einzelnen Grundsteuerzahlerinnen und -zahler ungleich behandelt werden. Deshalb gilt: Bis berechnet sich die Grundsteuer noch nach den Einheitswerten, ab berechnet sie sich dann nach den neuen Berechnungsgrundlagen, den Äquivalenzbeträgen oder den Grundsteuerwerten. Für Grundstücke wird in Bayern ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt. Damit wird im Gegensatz zum Bundesmodell verhindert, dass die Grundsteuer allein aufgrund steigender Immobilienpreise automatisch steigt. Die neuen Berechnungsgrundlagen werden von den Finanzämtern ermittelt. Die Städte und Gemeinden berechnen die Grundsteuer auf dieser Grundlage anhand des jeweiligen eigenen Hebesatzes und bestimmen damit die Höhe der Steuer ab dem 1. Januar Um die neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer ermitteln zu können, müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken z. abgabe der grundsteuererklärung über die grünen papierformulare

Abgabe der Grundsteuererklärung

Da die Ausgabe je Einzelfall erfolgt, erhalten Sie die Formulare nur bei der Mitarbeiterin der Veranlagung Grundsteuer Frau Berchtold, Zimmer-Nr. Stock Altbau und den weiteren Mitarbeitern der Finanzverwaltung. Eine Auslegung und Zusendung der Formulare erfolgt nicht. Mit dem Ablauf der Abgabefrist stellt die Gemeinde Sinzing die Abgabe der Formulare im Auftrag des Finanzamtes ein. Bitte bringen Sie Ihr e Informationsschreiben ggf. Die Gemeinde Sinzing gibt die Formulare noch bis zum April aus. Ab dem 1. Markus Sinzing Kinderkrippe "Donaufischerl" Kinderkrippe "Sinzinger Winzlinge" Hort "Starkids" Waldkindergarten Kinder- und Jugendtreff Bildung Grundschule Bücherei Sinzing Bücherei Viehhausen Volkshochschule Medienzentrum Regensburger Land Soziales Nachbarschaftshilfe Kirche und Religion Umwelt und Natur Winterdienst Hochwasserschutz Öffentlicher Nahverkehr Feuerwehren FFW Sinzing FFW Viehhausen FFW Eilsbunn FFW Bergmatting-Reichenstetten FFW Kleinprüfening Kaminkehrer Ver- und Entsorgung Abfallratgeber Entsorgungstermine Wertstoffhof Baumschnittplatz Kohlstadt Wasserversorgung Abwasserbeseitigung Agenda 21 Seniorenarbeit Seniorenbeauftragte Seniorenbeirat Behinderten- und Inklusionsbeauftragter "Der Behindertenausweis" Arbeitskreis Asyl Sinzing.

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Hauptnavigation der Seite anspringen. Inhaltsbereich der Seite anspringen. Footer der Seite anspringen. Die Grundsteuer wird auf der Grundlage des vom Finanzamt ermittelten Grundsteuermessbetrages von der Gemeinde festgesetzt. Was ist zu tun? Juli und dem Januar muss von den Haus- und Grundstückseigentümern eine neue Grundsteuererklärung abgegeben werden. Hierzu wurden die Eigentümer am März durch eine Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamts für Steuer öffentlich aufgefordert. Zudem wird die bayerische Finanzverwaltung ab April einen Infobrief an alle Eigentümer verschicken. Weitere Informationen und Videos zur Erstellung der Grundsteuererklärung sowie die wichtigsten Fragen zur Grundsteuer finden Sie online auf der vom Bayerischen Landesamt für Steuern eingerichteten Webseite zur Bayerischen Grundsteuerreform. Die Bayerische Vermessungsverwaltung unterstützt die Steuerpflichtigen mit Informationen zum Flurstück. Hierzu hat das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung eine eigene Webseite eingerichtet.

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